Die Zinsen im Euro-Raum werden niedrig bleiben. Die EZB setzt ihre Politik des billigen Geldes unbeirrt fort. Und solange sich an den wirtschaftlichen Fundamentaldaten in der Euro-Zone nichts zum Positiven wendet, wird sich hieran nichts ändern. Anleger, die ihre Geld rentierlich investieren wollen, haben es daher derzeit schwer. Nur eine Gruppe kann sich freuen. Wer jetzt noch Kredite aus Zeiten höherer Zinsen hat, sollte über eine vorzeitige Tilgung nachdenken.
Vor allem Immobilienbesitzer, die ihr Eigentum mit länger laufenden Darlehen finanziert haben, könnten profitieren. Üblicherweise werden Immobilien-Darlehen mit längeren Zinsbindungen vereinbart – zum Beispiel für fünf, zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre. Der vereinbarte Zins gilt dann für Dauer der Zinsbindung, erst danach ist eine erneute Zinsvereinbarung zu den geltenden Marktkonditionen vorgesehen. Mit Ablauf der Zinsbindung ist es üblicherweise auch möglich, den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zu tilgen.
Wenn die Zinsbindung Ihres Kredites demnächst ausläuft, kann die vorzeitige Tilgung für Sie vorteilhaft sein. Denn die Kreditzinsen liegen trotz des auch hier eingetretenen Zinsverfalls immer noch über den Einlagenzinsen. Die mit der Tilgung erzielte Ersparnis an Zinsaufwand ist daher gemeinhin größer als mögliche Zinserträge einer alternativen Geldanlage.
Falls die Zinsbindung bei Ihrem Kredit länger als zehn Jahre beträgt, haben Sie nach zehn Jahren generell die Möglichkeit, das Darlehen vorzeitig mit sechsmonatiger Kündigungsfrist zu kündigen. In diesem Fall darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Sollten Sie über einen solchen Kredit verfügen, bei dem die Zehn-Jahres-Frist demnächst endet, ist die Kündigung und vorzeitige Tilgung eine sinnvolle Option.
Schwieriger sieht es bei noch laufenden Krediten mit Zinsbindungen bis zu zehn Jahren aus. Hier kann der Kreditgeber bei vorzeitiger Tilgung – sofern sie überhaupt möglich ist – eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sie entschädigt ihn für den entstehenden Ertragsverlust. Die Vorfälligkeitsentschädigung bewirkt, dass sich die vorzeitige Rückzahlung normalerweise für Kreditnehmer nicht rechnet.
Findige Juristen und Verbraucherschützer haben allerdings eine Lücke entdeckt. Bei vielen Immobilienkrediten, die ab 2002 vergeben wurden, finden sich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in den Verträgen. Dies hängt mit einer damals eingeführten gesetzlichen Regelung zum Widerrufsrecht zusammen. Betroffene Verträge können unter Umständen auch jetzt noch widerrufen werden und müssen dann – ohne Vorfälligkeitsentschädigung – rückabgewickelt werden. Daher haben Kreditnehmer auch bei diesen Verträgen die Chance zur vorzeitigen Rückzahlung.
Kredittilgungen dürften derzeit eine der attraktivsten Möglichkeiten sein, Geld zu investieren: keine Kursrisiken, kein Ausfallrisiken, garantierte Erträge und höhere Zinsersparnisse als Zinserträge bei verzinslichen Anlagen – es gibt kaum bessere Argumente.
Auch wenn Sie zurzeit kein Geld zum Tilgen Ihrer Kredite haben, kann eine Umschuldung ein durchaus lohnende Maßnahme sein.
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