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Kosten- und Gebührenstruktur eines Fonds

Von den erreichten 10 % Rendite, müssen allerdings noch die fondsspezifischen Kosten und Gebühren getragen werden. Diese bestehen in der Regel aus mehreren der folgenden Punkte:

  • Ausgabeaufschlag
  • Total Expense Ratio (TER)
  • Performance-Fees

Ausgabeaufschlag

Der Ausgabeaufschlag wird einmalig beim Kauf von Fondsanteilen fällig. Je nach Fondsart kann dieser auch bis zu 5 % der Anlagesumme betragen.

Der Ausgabeaufschlag wird von der Fondsgesellschaft für die Kosten des Vertriebs verwendet. Also wird dieser oft als Provision an Banken und andere Vermittler ausbezahlt, damit diesen den Fonds bewerben.

Wenn Sie nun also um 10.000 € Fondsanteile kaufen und ein Ausgabeaufschlag von 5 % fällig wird, gehen sofort einmal 500 € an den Vermittler.

Sie erhalten also nur Fondsanteile um 9.500 €. Der Fonds muss also um über 5 % (genau 5,26 %) steigen, damit Sie überhaupt erst in die Gewinnzone kommen, darunter machen Sie einen Verlust ­- auch wenn der Fonds z.B. um 3 % steigt.

Aber keine Angst: Dass es einen Ausgabeaufschlag gibt, bedeutet noch nicht, dass Sie diesen auch bezahlen müssen, wie wir in Folge 73 – Ausgabeaufschläge, Fondsvermittler und Transaktionen (Fonds #22) erklären.

Viele Fonds besitzen eine Börsenzulassung und können daher ganz ohne Ausgabeaufschlag über die Börse erworben werden. Eine Art Spezialfonds stellen wir Ihnen in Folge 69 – Exchange Traded Funds (ETF) (Fonds #18) vor.

Weiters bieten manche Online-Vermittler bis zu  100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag: Hier Depots vergleichen

Wenn Sie also von Ihrer Hausbank hören, dass der Ausgabeaufschlag nicht verhandelbar sei, lassen Sie sich nicht aus der Rolle bringen. Ausgabeaufschläge sind (fast) immer verhandelbar, die Bank will nur nicht auf ihre Provision verzichten!

Und gerade beim Ausgabeaufschlag kann sich verhandeln bzw. einen günstigeren Anbieter suchen richtig lohnen! Wenn Sie sich mit unserem Kleinanleger-Finanztool „Die Rendite eines Fonds“ ein kleinwenig „spielen“, werden Sie schnell sehen, wie viel ein Rückgang des Ausgabeaufschlages von 5 % auf 2 % ausmacht.

Total Expense Ratio (TER)

Die TER drückt aus, welche jährliche Kosten zusätzlich zum Ausgabeaufschlag für den Anleger anfallen. In der TER sind Kosten wie z.B.:

  • Kosten der Fondsgeschäftsführung (Gehalt für den Fondsmanager)
  • Kosten des Portfoliomanagement
  • Kosten für Wirtschaftsprüfer
  • Betriebskosten und
  • sonstige Gebühren wie Depotbankgebühren, ect.

enthalten. Bei einer TER von 2 % zahlen Sie somit 2 % der Investitionssumme jährlich an den Fonds. Diese werden aber nicht von Ihrem Depot abgebucht! Die in der TER enthaltenen Aufwendungen werden bzw. wurden ja bereits vom Fonds bezahlt und können so lediglich nicht mehr an die Anleger ausgeschüttet werden.

Kritik an der TER

Im deutschsprachigen Raum ist oft die Berechnung und Veröffentlichung der TER aufgrund von Gesetzen und Verordnungen verpflichtend. Dadurch hat sich für den Anleger, und vor allem für den Kleinanleger, die Auswahl eines geeigneten Fonds wirklich verbessert und vereinfacht – ein positives Beispiel für die Finanzmarktregulierung.

Trotzdem gibt es an der TER noch einige Haken. In einem Fonds entstehen Kosten, die nicht bereits im Vorhinein ermittelt werden können. Daher sind in der TER nicht alle Kosten inkludiert. Folgende Ausgaben sind nicht in die Total Expense Ratio eingerechnet:

  • Kosten für Beratungen (Consulting)
  • Spesen für Ausschusssitzungen (eine Art Aufsichtsrat des Fonds)
  • Kosten für den Kauf- und Verkauf von Wertpapieren (Gebühren, Spesen, Steuern)

Vor allem der letztgenannte Punkt, kann die „echte“ TER noch einmal in die Höhe treiben und somit die Rendite für Sie beeinflussen.

Performance-Fees

Eine andere Form der Einnahmenbeschaffung von Fonds können sog Performance Fees darstellen, also eine Art Erfolgsboni, der nur fällig wird, wenn auch eine entsprechende Rendite bzw. Überrendite erzielt worden ist. [Wenn sie mehr über Performance-Fees wissen wollen, lesen Sie bitte weiter, ansonsten können Sie getrost zum kursiv geschriebenen Teil springen.]

Hört sich toll an, oder? Allerdings gibt es, wie auch bei Boni in der Geschäftswelt, vor allem in der Finanzindustrie, einen großen Haken: die Berechnung bzw. Ermittlung der Boni.

Hier sind Fonds ­– genau wie Banken – sehr kreativ (geworden). Vor allem durch die Fokussierung auf kurzfristige Erfolge, können solche Fees für den Anleger sehr teuer werden und die Rendite verhageln.

So kann z.B.: die Regelung zur Berechnung der Performance-Fee eine quartalsweise Abrechnung vorsehen. Nehmen Sie an, der Fonds erreicht eine Überrendite von 10 % im ersten Quartal eines Jahres und behält davon eine Performance-Fee von 25 % ein.

Überrendite bedeutet, dass unser Beispiel-Fonds im Vergleichszeitraum um 10 %  besser als der Vergleichsindex abgeschnitten hat. Handelt es sich um einen deutschen Aktienfonds, so wäre der DAX ein geeigneter Vergleichsindex. Hat der DAX 5 % zugelegt, so hat der Vergleichsindex, bei einer Überrendite von 10 % um 15 % zugelegt.

Das – aus Anlegersicht betrachtet – Blöde an dieser quartalsweisen Abrechnung ist nun, dass diese unter Umständen auch fällig werden können, wenn der DAX bzw. Vergleichsindex verliert, der Fonds aber nicht bzw. nicht so stark abnimmt wie der Vergleichsindex.

Und sollten nun doch einmal Verluste ­– sowohl absolut als auch in Relation zum Vergleichsindex, gemacht werden – so beteiligt sich der Fonds nicht an dieser „Underperformance“ – der Anleger bleibt auf den Verlusten bzw. entgangen Gewinnen sitzen.

Natürlich könnte diese Abrechnung auch fair(er) gestaltet werden. Die quartalsweise Abrechnung ist hier nicht einmal so schlimm, wenn es einen Art Verlustausgleich mit dem Fonds gibt. Dieser würde sicherstellen, dass der Anleger auch wirklich nur dann eine Performance-Fee bezahlt, wenn er mit dem Fonds Gewinn erzielt hat.

 

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: Folge 53 – Die Rendite von Fonds

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