Macht eine Rechtsschutzversicherung Sinn?

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Macht eine Rechtsschutzversicherung Sinn?

Die Tatsache, dass wir in einer hochmodernen Welt leben – man möge sich einmal kurz daran erinnern, was vor 20 Jahren noch als „hochmodern“ beworben worden ist – ist mit vielen Vor- aber auch einigen Nachteilen verbunden.

Wir persönlich sind von den Vorteilen mehr als überwältigt. Ein Nachteil ist aber zweifelslos, dass sich auch unser Rechtssystem verkompliziert hat und es in so gut wie jedem Fachbereich auch einen Anwalt gibt, der sich auf diese Materie spezialisiert hat. Dieser Vorgang ist aber positiv zu betrachten und kann ebenfalls in der Medizin beobachtet werden.

Vielen Menschen sind dieser Entwicklung allerdings gegenüber skeptisch, wenn nicht sogar argwöhnisch gestimmt. Mit dem „Recht“ wird man beinahe täglich konfrontiert, daher sind wir der Überzeugung, dass eine Rechtsschutzversicherung prinzipiell keine schlechte Idee ist. Gerade in der Zeit des Web 2.0 mit Social Media und Co. hat man schnell mal Ärger wegen Urheberrechtsverletzungen oder ähnlichem.

Wie immer, gilt es aber auch beim Thema Rechtsschutzversicherung aufs Detail zu achten. Ein Klassiker – den aber immer noch viele nicht beherzigen – ist die Autoversicherung und die Rechtsschutzversicherung unter einem Dach zu vereinen, also beim selben Anbieter abzuschließen. Was kommt also dabei raus, wenn die Autoversicherung nicht zahlen will? Man geht also zur Rechtschutzversicherung und klagt die Autoversicherung darauf, dass diese doch zahlen muss. Ist man nun in beiden Fällen beim selben Anbieter, klagt sich die Versicherung also selbst – wer hier einen Interessenskonflikt zu mindestens vermutet, der irrt nicht.

Aber auch beim Preis-Leistungsverhältnis ist man nicht schlecht beraten, wenn man ein Auge fürs Detail hat. Manchmal ist auch in diesem Falle Weniger mehr – eine Berufsrechtschutzversicherung als Nicht-Erwerbstätiger ist sicherlich übertrieben. Aber auch in vielen Beschäftigungsverhältnissen ist eine solche Versicherung nicht zwingenderweise notwendig.

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Vielen Menschen wird allerdings meist erst bewusst, dass eine Versicherung diesbezüglich keine schlechte Idee ist, wenn der „Schadensfall“ bereits eingetreten ist. Auf das Beispiel der Rechtsschutzversicherung umgelegt bedeutet dies, dass Herr bzw. Frau Durchschnittsbürger sich erst eine Rechtsschutzversicherung zulegen möchte, wenn die Androhung der Klage eines gegnerischen Anwalts ins Haus geflattert ist.

Der Rationalität zu Liebe mag diese „Strategie“ zwar berechtigt sein, ökonomisch ist sie allerdings nicht begründet. Bei fast allen Versicherungen – und auch bei einer Rechtsschutzversicherung – gibt es nämlich Wartezeiten, in der zwar ein Vertrag abgeschlossen ist, allerdings noch keine Leistungen bezogen werden können.

Daher gilt wie so oft das Motto „Fragen kostet nichts“ – vergleichen Sie mit unserem Vergleichsrechner.

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