Der Begriff des Forward-Darlehens ist hauptsächlich bei der Immobilienfinanzierung und insbesondere bei der Zinsabsicherung zu finden. Dabei geht es darum, einen möglichst günstigen Zinssatz “einzufrieren” oder “festzuhalten” – insbesondere dann wenn der Kreditnehmer bis zum Auslaufen der Zinsbindung mit einer Zinserhöhung rechnet. Es wird ein auf die Zukunft gerichtetes Darlehen (Forward) geschlossen, bei dem schon jetzt alle wesentlichen Konditionen unwiderruflich festgelegt werden. Betrachten Sie mit uns die Ziele der Kreditnehmer beim Abschluß des Forward-Darlehens und die zusätzlichen positiven Effekte nach der Anschlussfinanzierung für das bisherige Darlehen.
Wesentliches Ziel: Ausschluss des Zinsänderungsrisikos
Seit etwa fünf Jahren sinken die Zinsen sowohl für die Geldanlage, als auch die Aufnahme von Krediten. Beinahe kontinuierlich, um einen Konjunkturimpuls auszusäen und den Aufschwung zu unterstützen. Nunmehr haben sie einen historischen Tiefststand erreicht. Die Medien berichteten ausführlich darüber, hier findet sich ein interessanter Artikel über die Auswirkungen für Sparerinnen und Sparer.
Bei der Immobilienfinanzierung in Deutschland ist meist eine absolut feste, bindende Zinsvereinbarung für einen bestimmten Zeitraum üblich. Diese wird Zinsbindungsfrist genannt. Während dieses Zeitraumes können weder der Kreditgeber, noch der Kreditnehmer den Kredit kündigen – wenn die Raten pünktlich bezahlt werden. Allerdings kann der Kreditnehmer schon vorbeugende Maßnahmen für das Ende dieses Zeitraumes treffen und das Forward-Darlehen.
Forward-Darlehen funktionieren exakt wie Immobilienkredite – haben aber ein Valuta-Datum in der Zukunft
Das Forward-Darlehen ist keine eigene Kreditart, sondern unterscheidet sich im Wesentlichen durch ein Detail von der klassischen Immobilienfinanzierung: Alle Vertragsdetails wie die Verzinsung, die Anzahl der Monatsraten, die Zinsbindung und die Darlehenssumme werden schon heute festgelegt. Allerdings findet die Auszahlung nicht heute oder in Kürze statt, sondern an einem Datum in einigen Monaten. Beispielsweise dann, wenn der bisherige Kredit abgelöst werden soll. Die Kreditwürdigkeits-Prüfung und die komplette Darlehensprüfung finden bereits zum Antragstellungszeitpunkt statt. So weiß der Immobilieneigentümer zeitnah, zu welchen Konditionen die Finanzierung dargestellt werden kann.
Zinsänderungen haben einen hohen Einfluss auf die Rückzahlungsdauer
Insbesondere in Ballungsgebieten und Großstädten ist für die Investition in Immobilien eine Finanzierung mit einer relativ langen Rückzahlungsdauer verbunden. Die anfängliche Tilgung beträgt oft ein, zwei oder drei Prozent der Darlehenssumme. Eine Zinserhöhung um einen Prozentpunkt kann deshalb die Tilgungsdauer erheblich verlängern. Deshalb raten Finanzexperten zu zwei Gegenmaßnahmen: Gerade in der Niedrigzinsphase sollte eine möglichst lange Zinsbindungsdauer vereinbart werden. Bei Gefahr einer Zinserhöhung oder Konjunkturaufschwungtendenzen sollte das Forward-Darlehen schon mehrere Monate vor Auslaufen des bisherigen Darlehens rechtsverbindlich abgeschlossen werden. Kredit- und Zinsangebote der Banken beziehen sich nämlich immer nur auf einen vergleichsweise kurzen Zeitraum und können einige Monate später nicht mehr als Vertragsgrundlage verwendet werden.
Weiterführende Links
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