Folge 47 – Gewinn ist nicht gleich Gewinn

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Folge 47 – Gewinn ist nicht gleich Gewinn

In dieser Folge wollen wir über Gewinn sprechen, da dieses Wort vor allem, wenn es Unternehmen verwenden, eine höchst unterschiedliche Bedeutung hat.

Sie kaufen einen kaputten MP3-Player auf eBay um 5 Euro. Da Sie sich sehr gut mit elektrischen Geräten auskennen, können Sie das Gerät reparieren und anschließend um 50 Euro verkaufen.

Wie viel Gewinn haben Sie gemacht? Die Frage klingt einfach – das müssten doch 45 Euro sein, oder? Richtig, oder doch nicht? Haben Sie vielleicht andere Kosten übersehen, wie z.B.: für Versandkosten, Verbrauchsmaterial oder für das Werkzeug, welches Sie benötigen? Müssen Sie auch Steuern bezahlt werden?

Sie sehen schon – selbst bei einem zunächst einfach erscheinenden Beispiel ist es nicht so einfach, den Gewinn zu berechnen. Wenn große (börsennotierte) Unternehmen ihre Quartalsberichte vorlegen, ist dies dann noch viel komplizierter.

In dieser Folge wollen wir Ihnen die wichtigsten Arten von Gewinn vorstellen und erklären. Dazu gehören:

  • Brutto-Gewinn
  • EBIDTA – „Earnings before Interests, Taxes, Depreciation and Amortization“ (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen)
  • EBIT – „Earnings before Interests and Taxes“ (Ergebnis vor Zinsen und Steuern)
  • EBT – „Earnings before Taxes“ (Ergebnis vor Steuern)
  • EAT – „Earnings after Taxes“ (Ergebnis nach Steuern, Konzernergebnis, Gesamtergebnis)

Je mehr in den Gewinn eingerechnet bzw. je weniger ausgelassen wird, desto näher liegt dieser am tatsächlichen Gewinn nach Steuern. Also sollten Sie, wenn möglich, immer diesen Gewinn verwenden, wenn Sie Unternehmen vergleichen.

Denn je mehr eingerechnet ist, desto weniger können Unternehmen tricksen. Ziehen sie dem EBIDTA also immer das EBIT vor. Wenn möglich, ist aber das Ergebnis vor/nach Steuern auch dem EBIT vorzuziehen.

Mehr zum Thema  Leitfaden für eine wertbasierte Unternehmensbewertung oder „Welche Aktien kaufen?“

Brutto-Gewinn

Werden vom Umsatz die direkt anfallenden Kosten abgezogen, so erhält man den Brutto-Gewinn. Stellen wir uns ein Handelsunternehmen vor, welches einen Umsatz von 100 Mio. Euro erzielt hat. Die Einkaufskosten der Produkte betragen 65 Mio. Euro.

Somit hat das Unternehmen einen Brutto-Gewinn von 35 Mio. Euro erzielt.

EBITDA – Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen

Das EBIDTA („Earnings before Interests, Taxes, Depreciation and Amortization) beschreibt den Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.

Werden vom Bruttogewinn sämtliche Betriebsaufwendungen wie z.B.: Miete, Gehälter, Löhne, Energiekosten, Transportkosten abgezogen – aber eben nicht Zinsen, Steuern und Abschreibungen – so kommen wir auf das EBITDA.

In unserem Fall hat das Unternehmen derartige Aufwendungen in der Höhe von 20 Mio. Euro gehabt. Das EBITDA beträgt also (35 – 20) 15 Mio. Euro.

EBIT – Ergebnis vor Zinsen und Steuern

Werden vom eben errechneten EBITDA  noch Abschreibungen (Wertminderungen von Vermögen) und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen abgezogen, so erhält man das EBIT. In unserem Fall sind keine außerordentlichen Erträge oder Aufwendungen angefallen, sehr wohl jedoch Abschreibungen in der Höhe von 3 Mio. Euro.

Das EBIT beträgt also (15 – 3) 12 Mio. Euro.

EBT – Ergebnis vor Steuern

Werden nun sämtliche Kosten außer den Steuern berücksichtigt, spricht man vom Ergebnis vor Steuern.

Anders ausgedrückt: Vom EBIT wird noch der Finanzsaldo (Zinserträge – Zinsen auf Bankguthaben, Zinsen für Anleihen –  abzgl. Zinsaufwendungen – Kreditzinsen für Darlehen, Zinsen für Bankkredit) abgezogen.

In unserem Fall sind 1 Mio. Euro an Zinserträgen und 5 Mio. Euro an Zinsaufwendungen ausgefallen. Dies ergibt ein Ergebnis vor Steuern von (12 – 5 + 1) 8 Mio. Euro.

Mehr zum Thema  Was ist ein Übernahmeangebot und welche Arten von Unternehmensübernahmen gibt es?

EAT – Ergebnis nach Steuern

Werden wirklich alle Ausgaben berücksichtigt, haben wir den endgültigen Unternehmensgewinn bzw. das Ergebnis nach Steuern.

Auf unser Ergebnis vor Steuern fallen jetzt noch 25 % Steuer, also 2 Mio. Euro Steuern an. Dies ergibt einen Unternehmensgewinn von 6 Mio. Euro. Vom Bruttogewinn von 35 Mio. Euro ist nun nicht mehr wirklich viel übrig geblieben, oder?

Noch einmal übersichtlicher

Wir wollen diesen Inhalt noch einmal übersichtlich darstellen. Dazu verwenden wir eine vereinfachte Gewinn-und-Verlustrechnung, auch GuV abgekürzt.

Umsatzerlöse

100.000.000

Umsatzkosten

65.000.000

=

Bruttogewinn

35.000.000

Betriebsaufwendungen

20.000.000

=

EBITDA

15.000.000

Abschreibungen

3.000.000

=

EBIT

12.000.000

Finanzsaldo

4.000.000

=

EBT – Ergebnis vor Steuern

8.000.000

Steuern

2.000.000

=

EAT – Ergebnis nach Steuern

6.000.000

 

Fazit und Erläuterung

Das EBITDA wird oft als Gradmesser für die Stärke der Unternehmensidee bzw. das „Geschäft“ des Unternehmens verwendet. Wirkliche Aussagekraft bzw. Vergleichbarkeit erreicht man wohl eher erst mit dem EBIT, da hier eben auch die Abschreibungen eines Unternehmens berücksichtigt werden.

Das EBIT ist auch ein guter Vergleichswert um branchengleiche Unternehmen miteinander zu vergleichen, da hier auf die Finanzierung bzw. die steuerliche Situation eben nicht Rücksicht genommen wird.

Bezahlt ein Unternehmen hohe Zinsen bzw. hohe Steuern, kann die EBIT-Marge vergleichsweiße hoch sein, Dividenden gehen sich trotzdem keine aus.

Gewinn ist somit letztendlich nur, was nach Abzug sämtlicher Kosten übrig bleibt. Das sagt Ihnen aber vermutlich schon der Hausversand, doch wie Sie sehen, ist in der Finanzwelt so manches komplizierter, als es eigentlich sein müsste.

Weiterführende Links

In folgenden Artikeln berichten wir auch über die Aktien- bzw. Unternehmensanalyse:

Mehr zum Thema  Welcher Online Broker ist der Beste?

 

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