Von Vorzugsaktien und Stammaktien

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Was würden Sie sagen, wenn Sie auf Ihr mickriges Stimmrecht bei einer Aktiengesellschaft verzichten könnten und dafür einen größeren Gewinnanteil bekommen würden? Immerhin sind die Stimmen eines Kleinanlegers – auch wenn mehrere sich zusammenschließen würden – doch relativ wertlos.

Sie haben Glück – diese Möglichkeit besteht. Mit dem Erwerb von Vorzugsaktien haben Sie das Recht auf eine höhere Dividende.

Gemäß österreichischem Aktiengesetz (§12a) sind Vorzugsaktionäre geschützt. Sollten Sie einmal weniger als andere Aktionäre erhalten, haben Sie bis zur Wiedergutmachung volles Stimmrecht.

Im Falle einer Insolvenz bzw. Liquidation (Auflösung und Verkauf) der Aktiengesellschaft sind Vorzugsaktionäre anderen Aktionären vorgestellt, das bedeutet, dass sie mehr vom Verkaufserlös erhalten, als andere Aktionäre.

Wenn für Sie die Wahl besteht, ob Sie Vorzugsaktien oder „normale“ Aktien erwerben wollen, sollten Sie als Kleinanleger Vorzugsaktien beziehen. Allerdings werden diese an der Börse getrennt gehandelt, das heißt, es können Kursunterschiede auftreten.

Wir haben vorhin schon von „normalen Aktien“ oder „anderen Aktionären“ geschrieben – die Rede ist natürlich von Stammaktien. Sie sind einfach das Gegenteil von Vorzugsaktien bzw. die gewöhnliche Form von Aktien.


Da der Gesetzgeber verbietet, dass mehr als ein Drittel des Grundkapitals in Vorzugsaktien aufgeteilt wird, sind Stammaktien somit die häufiger vorkommende Aktiengattung.

Mit einer Stammaktie haben Sie jedes Recht, das ein Aktionär nur haben kann (Folge 20 – Die Aktie).

Den gesamten Artikel gibt’s hier: Folge 31 – Sonderformen von Aktien

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