Beim Optionenhandeln hat der Inhaber eines Optionsscheines das Recht, eine bestimmte Menge an verschiedenen Werten zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen, je nachdem, ob es sich um eine Call- oder eine Put-Option handelt.
Diese Recht gilt aber nicht dauerhaft, sondern nur für einen bestimmten, schon im Vorhinein festgelegten Zeitraum. Je nachdem, wie dieser Zeitraum gestaltet ist, spricht man von amerikanischem Optionsrecht oder europäischem Optionsrecht beziehungsweise Ausübungsrecht.
Amerikanisches Ausübungsrecht
Bei Optionsscheinen, die mit amerikanischem Ausübungsrecht ausgestattet sind, darf der Inhaber das Recht innerhalb eines längeren Zeitraums wahrnehmen. Beginn und Ende dieses Zeitraums sind bereits im Vorhinein festgelegt. Theoretisch erstreckt sich dieser Zeitraum in den meisten Fällen über gesamte Laufzeit des Kontrakts.
Europäisches Ausübungsrecht
Für Optionsscheine, die mit europäischem Ausübungsrecht ausgestattet sind, gibt es dagegen einen bestimmten Fälligkeitstag, an dem der Inhaber sein in der Option gewährtes Recht ausüben darf. Dieser Tag heißt in der Fachsprache Fälligkeitstag der Option oder auch Ausübungstag.
Unterschiede zwischen beiden Ausübungsrechten
Wenn das Recht der Ausübung auf einen einzelnen Tag beschränkt ist, hat der Inhaber des Optionsscheins nur an diesem Tag die Möglichkeit, Gewinn zu machen. Das kann sich sehr nachteilig auswirken.
Ein Beispiel: Eine Option gibt dem Inhaber das Recht, eine bestimmte Menge Gold zu einem festgesetzten Preis zu verkaufen. Liegt der aktuelle Goldpreis am Fälligkeitstag (nach europäischem Ausübungsrecht) gerade zu hoch, macht er unweigerlich Verlust. Hält er dagegen eine mit amerikanischem Ausübungsrecht ausgestattete Put-Option, kann er für die Ausübung seines Rechts einen Tag innerhalb des festgelegten Zeitraums wählen, an dem der Goldpreis gerade niedrig steht. Er hat damit mehr Gewinnchancen.
Preisunterschiede
Optionsscheine, die mit amerikanischem Ausübungsrecht ausgestattet sind, haben in der Regel einen deutlich höheren Kaufpreis als solche, die mit europäischem Ausübungsrecht ausgestattet sind. Das ist nur gerecht, weil im ersten Fall auch die Gewinnchancen für den Inhaber deutlich höher sind, da er sich für die Ausübung seines Rechts einen Tag mit besonders günstigen Kursverläufen innerhalb der Laufzeit aussuchen kann.
Verbreitung
Auch an den deutschen Börsen sind weitaus die meisten Optionsscheine mit amerikanischem Ausübungsrecht ausgestattet. Optionen mit europäischem Recht sind dagegen vergleichsweise selten. Lediglich an der EUREX werden beide Optionen fast gleichwertig nebeneinander gehandelt. DAX-Optionen sind grundsätzlich mit europäischem Ausübungsrecht ausgestattet (Fälligkeitstag für die Ausübung ist hier immer am Laufzeitende).
Auswahl
Dort, wo beide Möglichkeiten zur Verfügung stehen, entscheiden vor allem der Basiswert und sein Kursverlauf darüber, welches Ausübungsrecht man wählen sollte. Bei den meisten Diskontbrokern erhält man ohnehin immer alle Varianten, sofern sie zur Verfügung stehen. Es macht darüber hinaus oft auch einen Unterschied, ob es sich um einen Long Call oder einen Short Call handelt. Dasselbe gilt für Puts. Auch die Volatilität des zugrunde liegenden Basiswerts mag für eine Auswahl eine Rolle spielen. Optionshandel ist aber ohnehin ein Geschäft, das eine hohe Sachkenntnis und ein gutes Gefühl für den Markt verlangt – wer sich eingehend damit beschäftigt, wird in den meisten Fällen bei der Entscheidung ohnehin kein Problem haben, sondern sie aus guten Gründen treffen.
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Weiterführende Links
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