Was ist ein Aktiensplit und wie funktioniert dieser?

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Was ist ein Aktiensplit und wie funktioniert dieser?

Beim Aktiensplit werden die bisherigen Aktien eines Unternehmens in eine größere Anzahl neuer Aktien aufgeteilt. Die Aufspaltung stellt damit das Gegenteil der Aktienzusammenlegung bzw. des reverse splits dar. Eine solche Maßnahme wird häufig durchgeführt, um den betreffenden Aktientitel optisch zu verbilligen und damit zusätzliche Kaufanreize zu vermitteln.

Mehr Aktien – aber gleiche Beteiligung

Rein rechnerisch ändert sich durch den Aktiensplit an den Beteiligungsverhältnissen der Aktionäre nichts, da sie im Verhältnis der Aufspaltung neue Aktien erhalten. Weil die Zahl der Aktien steigt, muss – sofern die sonstigen Rahmenbedingungen konstant bleiben – der Aktienkurs entsprechend sinken. Unter dem Strich bleibt der Beteiligungswert konstant. Hierzu ein Beispiel:

Eine Aktie, die mit 350 Euro notiert, soll im Verhältnis 1 : 7 in neue Aktien gesplittet werden. Ein Aktionär erhält dann für eine bisherige Aktie sieben neue. Da mit der größeren Stückzahl ein entsprechend geringerer Anteil der einzelnen Aktie am Unternehmensvermögen verbunden ist, muss der Aktienkurs – ceteris paribus – sinken. Der neue Kurs entspricht gemäß den Annahmen 1/7 des Ursprungswerts, also 50 Euro. Wenn ein Aktionär zuvor genau eine Aktie zum Kurs von 350 Euro besaß, verfügt er jetzt über sieben mit einem Kurs von 50 Euro. Der Gesamtwert bleibt mit 350 Euro gleich.

Eine psychologische Maßnahme

Anders als bei reverse splits, die häufig im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen und Sanierungsfällen durchgeführt werden, sind Aktiensplits ein Instrument, das genutzt wird, wenn die Aktien des Unternehmens am Markt besonders gefragt und dadurch die Kurse stark gestiegen sind. Der Aktiensplit zielt dann darauf ab, die Aktie “billiger” und auch für Kleinanleger erschwinglicher und attraktiver zu machen. Letztlich soll mit einer solchen Maßnahme die Marktgängigkeit des Titels verbessert werden. Der Effekt ist vor allem psychologischer Natur, da sich – wie gezeigt – de facto am Beteiligungswert nichts ändert. Wenn die Rechnung aufgeht, kann der Kurs allerdings durchaus auch über den sich nach dem Split ergebenden Wert steigen. Ob dieser Effekt nachhaltig ist, ist eine andere Frage.

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Nicht allzu häufig

Aktiensplits kommen in der Praxis nicht allzu häufig vor, da die Realisierung auch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Historisch gesehen bot die Euro-Einführung für viele Unternehmen Anlass zur Aktienaufspaltung. Damals wurden noch auf DM lautende Aktien auf Euro basierte Nennwerte oder auf Stückaktien umgestellt. In diesem Zusammenhang machten viele Unternehmen gleichzeitig vom Aktiensplit Gebrauch. Eine der jüngsten Aktiensplits in Deutschland ist der des hessischen Biotechnologie-Unternehmens Biotest AG im Juli 2015. Dabei wurde eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln vorgenommen. Gleichzeitig wurde die Zahl der Aktien im Verhältnis 1 : 3 aufgesplittet.

Beschluss der Hauptversammlung

Ein Aktiensplit bedarf nach dem Aktienrecht eines entsprechenden Beschlusses in der Hauptversammlung. Wenn Stückaktien aufgespalten werden, reicht dazu eine entsprechende Satzungsänderung. Bei Nennwertaktien muss der Austausch dagegen auch effektiv erfolgen. Die alten Aktien werden dann eingezogen und durch neue mit gleicher Wertpapierkennung und neuem Nennwert ersetzt.

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