Was bedeutet Barausgleich beim Optionsgeschäft?

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Was bedeutet Barausgleich beim Optionsgeschäft?

Der Barausgleich – im englischsprachigen Broker-Sprachgebrauch cash settlement – ist die bei weitem häufigste Art, ein Optionsgeschäft am Verfallstag abzuwickeln. Anstatt den zugrunde liegenden Basiswert tatsächlich zu liefern oder entgegenzunehmen, wird die Differenz zwischen Marktpreis und Ausübungspreis schlicht in bar verrechnet. Das klingt unspektakulär, ist aber der Grund, warum moderne Optionsmärkte überhaupt so reibungslos funktionieren.

Das Grundprinzip

Jede Option gibt ihrem Inhaber das Recht, einen Basiswert zu einem festen Preis (dem Strike oder Bezugspreis) zu kaufen oder zu verkaufen. Am Verfallstag stehen zwei mögliche Wege offen, dieses Recht abzuwickeln:

  • Physische Lieferung (physically settled): Der Basiswert wechselt tatsächlich den Besitzer. Bei einer ausgeübten Call-Option auf eine deutsche Aktie bedeutet das: Der Optionsinhaber überweist den Strike-Betrag, der Gegenkontrahent liefert die Aktien ins Depot.
  • Barausgleich (cash settled): Der Basiswert wechselt nicht den Besitzer. Stattdessen wird nur der rechnerische Wertunterschied zum aktuellen Marktpreis in bar gutgeschrieben.

Bei einer Call-Option lässt sich der Barausgleich mit einer einzigen Formel beschreiben:

Barausgleich (Call) = max(0; Basiswertkurs − Strike)

Spiegelbildlich gilt für eine Put-Option:

Barausgleich (Put) = max(0; Strike − Basiswertkurs)

Der Zeitwert und die implizite Volatilität, die den Preis einer Option während der Laufzeit noch stark beeinflussen, spielen am Verfallstag keine Rolle mehr. Zu diesem Zeitpunkt steht nur noch der reine innere Wert im Raum.

Zwei kleine Beispielrechnungen

Am greifbarsten wird die Mechanik an einem einfachen Fall. Angenommen, Sie halten eine Call-Option auf eine DAX-Aktie mit folgenden Eckdaten:

  • Strike: 100 Euro
  • Basiswertkurs am Verfall: 115 Euro
  • Kontraktgröße: 100 Aktien

Dann ergibt sich folgender Barausgleich:

Barausgleich je Aktie = 115 − 100 = 15 €
Gesamter Barausgleich = 15 € × 100 = 1.500 €

1.500 Euro wandern ohne weiteres Zutun auf Ihr Verrechnungskonto – Sie bekommen keine einzige Aktie ins Depot.

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Spiegelbildlich eine Put-Option mit denselben Konditionen, bei der der Basiswert am Verfall auf 85 Euro gefallen ist:

Barausgleich je Aktie = 100 − 85 = 15 €
Gesamter Barausgleich = 15 € × 100 = 1.500 €

Auch hier: Die Aktien bleiben unangetastet, nur die 1.500 Euro fließen. Liegt der Basiswert dagegen über dem Strike (beim Put) oder darunter (beim Call), ist die Option wertlos verfallen und es gibt weder Lieferung noch Auszahlung.

Warum Index-Optionen immer bar abgerechnet werden

Den wichtigsten praktischen Anwendungsfall des Barausgleichs trifft man bei Index-Optionen. Optionen auf den DAX, den Euro Stoxx 50 oder den S&P 500 werden ausnahmslos cash-settled – und das aus einem schlichten praktischen Grund: Einen Index kann man nicht liefern. Der DAX ist ein rechnerisches Konstrukt aus vierzig Einzelwerten; niemand kann Ihnen „einen DAX“ ins Depot buchen. Die einzige sinnvolle Abwicklung ist deshalb die Auszahlung des Wertunterschieds in bar.

Dasselbe gilt für Optionen auf Volatilitätsindizes (VDAX, VIX) und auf viele Rohstoff-Futures-Kontrakte, die sich ebenfalls nicht physisch liefern lassen – entweder weil der Basiswert kein lieferbares Gut ist oder weil die Logistik (Fasslager für Öl, Warenhäuser für Kupfer) für Privatanleger schlicht keinen Sinn ergibt.

Welche Produkte werden wie abgerechnet?

Die Abgrenzung ist in der Praxis wichtig, weil sich die verschiedenen derivativen Instrumente an genau dieser Stelle unterscheiden:

ProduktAbwicklung am VerfallAnmerkung
Aktien-Option (Eurex)Physische LieferungAktien wandern in/aus dem Depot
Index-Option (DAX, Euro Stoxx 50)BarausgleichEin Index kann nicht geliefert werden
US-Aktien-Option (OCC)Physische LieferungStandard an US-Terminbörsen
S&P 500-Option (SPX)BarausgleichEuropäische Ausübungsart
OptionsscheinBarausgleichBankbegebenes Zertifikat, keine Börsen-Option
Knock-out-ZertifikatBarausgleichAbrechnung beim Knock-out oder am Ende
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Wichtig zu wissen: Optionsscheine und Knock-out-Zertifikate, die bei deutschen Neobrokern oft angeboten werden, sind technisch keine börsengehandelten Optionen. Es handelt sich um Schuldverschreibungen einer einzelnen Bank, die das Auszahlungsprofil einer Option nachbilden. Sie werden ausnahmslos in bar abgerechnet – aber aus einem anderen Grund als echte Index-Optionen: nicht weil der Basiswert unlieferbar wäre, sondern weil der Emittent sich die logistische Abwicklung spart. Eine ausführliche Abgrenzung finden Sie in unserem Beitrag zum Absichern von Aktien mit Put-Optionen.

Margin, Clearingstelle und warum die Abwicklung immer klappt

Wer auf der Gegenseite einer Option sitzt – also eine Option geschrieben (englisch written oder short) hat –, kann bei ungünstiger Marktentwicklung erhebliche Summen schulden. Damit der Inhaber der Option am Verfallstag nicht leer ausgeht, weil der Gegenkontrahent gerade zahlungsunfähig ist, existiert in jedem entwickelten Optionsmarkt eine Clearingstelle.

Die Clearingstelle tritt rechtlich zwischen Käufer und Verkäufer und übernimmt das Gegenparteirisiko. Um selbst nicht aus dem Ruder zu laufen, verlangt sie von jedem Stillhalter eine Margin: eine Sicherheitsleistung, die laufend an die aktuelle Marktlage angepasst wird. Entwickelt sich der Optionspreis zu Ungunsten des Stillhalters und unterschreitet die Sicherheitsleistung ihre Mindesthöhe, folgt ein Margin Call – die Aufforderung, umgehend Geld nachzuschießen. Wer dem nicht nachkommt, dessen Position wird automatisch glattgestellt. Das klingt unerbittlich, ist aber der Grund, warum der Barausgleich am Verfallstag verlässlich funktioniert.

Ein Wort zur Ausübungsart

Der Unterschied zwischen amerikanischer und europäischer Option betrifft nicht die Form der Abwicklung, sondern den Zeitpunkt: Amerikanische Optionen können an jedem Handelstag bis zum Verfall ausgeübt werden, europäische nur am Verfallstag selbst. Bei amerikanischen Optionen kann der Barausgleich also theoretisch auch während der Laufzeit ausgelöst werden – in der Praxis geschieht das aber selten, weil die vorzeitige Ausübung den verbleibenden Zeitwert der Option verfallen lässt und damit wirtschaftlich meist unattraktiv ist.

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Für Anleger, die Optionen tatsächlich handeln möchten

Echte Aktien- und Index-Optionen handeln Privatanleger in Deutschland nicht über klassische Neobroker, sondern über spezialisierte Broker mit Terminbörsen-Zugang. Eine in der Praxis bewährte Adresse ist LYNX, ein Introducing Broker von Interactive Brokers mit Zugang zur Eurex, zur CBOE und zu allen wichtigen US-Optionsmärkten. Dort sehen Sie für jeden Kontrakt transparent, ob er physically oder cash settled ist – ein Detail, das insbesondere beim Absichern einzelner Aktienpositionen einen erheblichen Unterschied macht. Eine Gesamtübersicht der Broker mit Terminbörsen-Zugang finden Sie im Depotkonto-Vergleichsrechner.

Häufige Fragen

Bekomme ich bei ausgeübter Aktien-Option wirklich die Aktien ins Depot?
Bei klassischen Eurex-Aktienoptionen ja. Der Optionsinhaber zahlt den Strike-Preis mal Kontraktgröße, und die Aktien wandern ins Depot (beim Call) oder aus dem Depot (beim Put). Nur bei Index-Optionen und bei Optionsscheinen gibt es grundsätzlich keine Lieferung.

Was passiert, wenn ich meine Option einfach verfallen lasse?
Ist die Option am Verfallstag im Geld, wird sie bei den meisten Brokern automatisch ausgeübt beziehungsweise der Barausgleich automatisch gutgeschrieben. Ist sie aus dem Geld, verfällt sie wertlos – die gezahlte Prämie ist verloren, aber es entstehen keine weiteren Verpflichtungen.

Warum verwenden amerikanische Börsen für Index-Optionen den Barausgleich, für Aktienoptionen aber nicht?
Weil einzelne Aktien ohne logistischen Aufwand geliefert werden können, Indizes dagegen rein rechnerische Konstrukte sind. Die Marktkonvention hat sich deshalb international so etabliert: Einzeltitel physisch, Indizes in bar.

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