EU-Pläne zur Einlagensicherung – Nachteile für deutsche Sparer?

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EU-Pläne zur Einlagensicherung – Nachteile für deutsche Sparer?

Kürzlich hat die EU-Kommission Pläne für eine europäische Einlagensicherung – das sogenannte European Deposit Insurance Scheme (EDIS) – vorgestellt. Damit sollen künftig Sparer EU-weit aus einem gemeinsamen Topf bei Bankinsolvenzen entschädigt werden. Bei der Bundesregierung, der Bundesbank, aber auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken hierzulande stößt das Vorhaben auf heftige Kritik. Man befürchtet eine Regelung zu Lasten der deutschen Einlagensicherungssysteme. Worum geht es konkret?

Dritte Säule der Bankenunion

Bankeinlagen sind nach EU-Vorgaben europaweit bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Kunde gegen Ausfälle gesetzlich geschützt. Bislang war es dabei ausschließlich nationale Aufgabe, für entsprechende Sicherungseinrichtungen zu sorgen, die im Ernstfall auch eine Entschädigung zahlen können. Mit der 2014 in Kraft getretenen neuen EU-Einlagensicherungsrichtlinie wurden bestimmte Mindestdotierungen und -standards für solche Töpfe festgelegt, um die Absicherung zu verbessern. Die Vorgaben sind bislang allerdings nur von 13 der 28 Mitgliedstaaten umgesetzt worden, obwohl die Richtlinie dafür den 3. Juli 2015 als Termin gesetzt hatte.

Das jetzt von der EU-Kommission geplante EDIS ist die dritte Säule der EU-Bankenunion. Die ersten beiden Säulen sind mit der Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht und eines einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus bereits verwirklicht. Der Aufbau der europäischen Einlagensicherung bildet den Schlussstein. Das EDIS soll künftig sicherstellen, dass im Fall einer Bankinsolvenz auf jeden Fall genügend Mittel zur Kundenentschädigung zur Verfügung stehen. Dazu soll ein gemeinsamer europäischer Topf geschaffen werden, der in der Endstufe mit 43 Milliarden Euro ausgestattet ist. Mit dem Vorschlag überholt die EU-Kommission sich quasi selbst, da bereits Pläne für eine europäische Lösung präsentiert werden, noch ehe die geforderte Umsetzung auf nationaler Ebene realisiert ist.

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Schrittweise Umsetzung bis 2024

Die EDIS-Realisierung soll schrittweise geschehen. In einer ersten Phase von 2017 bis 2020 fungiert das EDIS nur als Rückversicherung. Das heißt, der Fonds tritt nur ein, falls die zuständige nationale Einlagensicherung überfordert ist. In der zweiten Ausbaustufe von 2020 bis 2023 sollen europäische Einlagensicherung und das jeweilige nationale Sicherungssystem dann gemeinsam Entschädigungen leisten. Und ab 2024 ist beabsichtigt, dass das EDIS die alleine Zuständigkeit besitzt und die nationalen Sicherungseinrichtungen ablöst. Die Dotierung des Fonds soll über entsprechende Banken-Beiträge in Abhängigkeit von der Einlagenhöhe erfolgen.

Sparkassen und Genossenschaftsbanken in Deutschland sind strikt gegen die EU-Pläne. Sie verweisen auf die bei ihnen bereits seit Jahrzehnten bestehenden freiwilligen Einlagensicherungssysteme. Diese neben der gesetzlichen Einlagensicherung existierenden Einrichtungen bieten Kunden sogar einen weitergehenden Schutz. Sie verhindern nämlich de facto, dass es überhaupt zu Insolvenzen bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken kommt und der Entschädigungsfall eintritt.

Heftiger Widerspruch aus Deutschland

Trotz dieses bestehenden weitgehenden Schutzes sind beide Institutsgruppen nach den Plänen der EU-Kommission nicht von der Beitragspflicht zum EDIS ausgenommen. Immerhin hat die EU-Kommission bei ihrem Vorschlag darauf verzichtet, auf die freiwilligen Töpfe von Banken und Sparkassen zuzugreifen, was durchaus im Gespräch war. Die freiwilligen Sicherungssysteme dürfen auch in Zukunft weiter bestehen. Die jetzige Lösung stellt daher aus EU-Sicht bereits einen Kompromiss dar. Hier wird argumentiert, dass bei den geplanten Beitragssätzen auch das Risikoprofil des jeweiligen Kreditinstituts berücksichtigt werde. Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssten dann wegen ihrer freiwilligen Sicherungseinrichtungen weniger zahlen als andere Institute. Diese Erklärung stellt die Betroffenen allerdings nicht zufrieden.

Bundesregierung und Bundesbank sehen in dem EU-Vorschlag eine Aushöhlung des bewährten deutschen Sicherungssystems, das künftig weniger gut dotiert sein könnte, sowie eine Vergemeinschaftung von Bankrisiken. Der deutsche Sparer würde damit indirekt zur Finanzierung der Folgen von Bankinsolvenzen in anderen europäischen Ländern herangezogen. Dennoch muss die europäische Lösung für deutsche Sparer nicht nur negativ sein. Wer Zinsvorteile in anderen EU-Ländern nutzt und dort Bankeinlagen unterhält, hätte künftig noch mehr Sicherheit, im Fall einer Bankinsolvenz auch tatsächlich entschädigt zu werden. Noch handelt es sich nur um Vorschläge. Bis die EU-Pläne tatsächlich Wirklichkeit werden, wird es noch einiger Verhandlungen und Abstimmungen bedürfen.

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