Zuletzt aktualisiert: April 2026
Wer eine Aktie oder einen ETF über seinen Broker kauft, vertraut darauf, dass die Order zu einem fairen Preis ausgeführt wird. Genau das regelt der Grundsatz der Best Execution — die Pflicht jedes Brokers, Kundenorders zum bestmöglichen Ergebnis auszuführen, sofern der Kunde keine ausdrückliche Weisung erteilt hat. Was dahinter steckt, welche rechtlichen Grundlagen gelten und warum Neobroker wie Trade Republic oder Scalable Capital das Thema gänzlich neu interpretieren, klärt dieser Beitrag.
Rechtliche Grundlage: Vom §33a WpHG zu MiFID II
Best Execution ist keine freiwillige Selbstverpflichtung, sondern europarechtlich bindend. Die entscheidende Reform war MiFID II — die überarbeitete Finanzmarktrichtlinie, die am 3. Januar 2018 in Kraft trat. In Deutschland umgesetzt wurde sie durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG). Seither findet sich die Best-Execution-Pflicht in §82 WpHG — die oft noch zitierte alte Fundstelle §33a WpHG existiert in dieser Form nicht mehr.
Die operative Umsetzung regelt Artikel 27 MiFID II in Verbindung mit Artikel 64 bis 66 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565. Jedes Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist danach verpflichtet, schriftliche Ausführungsgrundsätze — die sogenannte Best-Execution-Policy — zu erstellen, laufend zu prüfen und mindestens einmal jährlich zu überarbeiten. Die Einhaltung überwacht in Deutschland die BaFin.
Welche Kriterien zählen — und in welcher Gewichtung
Die bestmögliche Ausführung ist kein eindimensionaler Begriff. Ein Broker muss mehrere Faktoren gleichzeitig berücksichtigen und je nach Kundenprofil unterschiedlich gewichten:
| Kriterium | Privatkunde | Professioneller Kunde |
|---|---|---|
| Preis des Finanzinstruments | Primärkriterium (Teil des Gesamtentgelts) | Ein Faktor unter mehreren |
| Ausführungskosten | Primärkriterium (Teil des Gesamtentgelts) | Relevant, aber variabel gewichtet |
| Ausführungsgeschwindigkeit | Nachrangig | Oft entscheidend |
| Ausführungswahrscheinlichkeit | Nachrangig | Wichtig bei illiquiden Werten |
| Auftragsumfang und -art | Sekundär | Individuell zu gewichten |
Für Privatkunden gilt eine wichtige Vereinfachung: Das bestmögliche Ergebnis bestimmt sich nach dem sogenannten Gesamtentgelt — also dem Preis des Finanzinstruments zuzüglich aller Kosten, die mit der Ausführung verbunden sind. Andere Faktoren darf der Broker nur heranziehen, wenn sie für die Erzielung des besten Gesamtentgelts erforderlich sind. Diese Regel ist der entscheidende Verbraucherschutz in MiFID II.
Best Execution bei Neobrokern — warum ein Handelsplatz legal sein kann
Genau an dieser Stelle wird es für den typischen Leser praktisch interessant. Trade Republic, Scalable Capital und vergleichbare Neobroker bieten ihren Kunden nicht — wie klassische Broker — die Auswahl zwischen Xetra, Tradegate, Stuttgart, Frankfurt und Co., sondern routen Orders standardmäßig über genau einen Handelsplatz. Trade Republic nutzt dafür LS Exchange, Scalable Capital arbeitet mit Gettex. Rechtlich ist das zulässig, weil MiFID II nicht vorschreibt, dass ein Broker alle infrage kommenden Ausführungsplätze anbinden muss. Er muss lediglich nachweisen, dass der gewählte Handelsplatz für den typischen Kunden das bestmögliche Ergebnis liefert — und die Kunden müssen der Ausführungspolitik ausdrücklich zustimmen. Diese Zustimmung erfolgt in der Praxis bei der Kontoeröffnung.
Anders als oft angenommen ist das keine Umgehung der Best-Execution-Pflicht, sondern deren buchstabengetreue Umsetzung: Der Broker erklärt transparent, wo und warum er ausführt, und der Kunde akzeptiert diese Policy beim Onboarding. Wer Wert auf eine besonders ausführlich dokumentierte Ausführungspolitik und auf Gettex als etablierten Handelsplatz mit Market-Maker-Modell legt, findet bei Scalable Capital eine nachvollziehbar aufgebaute Best-Execution-Dokumentation. Aktive Trader, die auf mehrere Handelsplätze und Smart Order Routing angewiesen sind, sind bei klassischen Brokern wie LYNX traditionell besser aufgehoben — eine vollständige Gegenüberstellung finden Sie in unserem Depotkonto-Vergleichsrechner.
Was sich zuletzt geändert hat: Das Ende von RTS 27 und RTS 28
Wer sich in den letzten Jahren intensiver mit Best Execution beschäftigt hat, wird über zwei technische Standards gestolpert sein: RTS 27 verpflichtete Handelsplätze zur Veröffentlichung detaillierter Ausführungsqualitätsberichte, RTS 28 verpflichtete Wertpapierfirmen zur jährlichen Veröffentlichung ihrer Top-5-Ausführungsplätze je Finanzinstrumentsklasse. Beide Reports galten lange als Herzstück der Transparenzidee hinter MiFID II — und beide wurden zwischenzeitlich wieder abgeschafft. RTS 27 wurde bereits ab 2021 ausgesetzt, RTS 28 folgte im Rahmen des MiFIR-Reviews 2024 endgültig. Der Hintergrund: Die Berichte waren in der vorgeschriebenen Form für Anleger praktisch unbrauchbar und für die Firmen mit erheblichem Aufwand verbunden. Die materielle Best-Execution-Pflicht nach Artikel 27 MiFID II und §82 WpHG besteht weiterhin unverändert fort — gewechselt hat nur die Art der Nachweisführung.
Was Anleger in der Praxis wissen sollten
Auf Nachfrage muss jeder Broker belegen können, dass eine konkrete Order im Einklang mit seiner Ausführungspolitik ausgeführt wurde. Dieses Recht ist in Artikel 27 Absatz 1 MiFID II verankert und gilt unabhängig von den mittlerweile abgeschafften Reportpflichten. Wer zudem eine Limit-Order erteilt, hebt damit die Best-Execution-Pflicht faktisch auf — denn mit einer ausdrücklichen Weisung entscheidet nicht mehr der Broker über die optimale Ausführung, sondern der Kunde selbst. Dasselbe gilt für Stop-Loss- und Stop-Buy-Orders sowie für die klassische Market Order, die ohne Preislimit direkt zum nächsten verfügbaren Kurs ausgeführt wird.
Wichtig zu wissen: Wird eine Order außerhalb eines geregelten Marktes oder eines multilateralen Handelssystems ausgeführt — also etwa im Direkthandel mit dem Broker oder einem Market Maker — verlangt MiFID II die ausdrückliche Zustimmung des Kunden. Bei Neobrokern ist diese Zustimmung in den AGB bzw. der Ausführungspolitik enthalten, die der Kunde bei Kontoeröffnung akzeptiert.
Häufige Fragen zur Best Execution
Gilt Best Execution auch beim Kauf von ETFs und Fonds?
Ja. Die Pflicht bezieht sich auf jede Order in einem Finanzinstrument im Sinne von MiFID II — also auch auf ETFs, ETPs, Anleihen und Zertifikate. Lediglich beim Kauf von Fondsanteilen direkt über die Kapitalverwaltungsgesellschaft (zum Ausgabepreis) greift sie nicht, weil es dort keine Ausführungsalternative gibt.
Kann ich als Kunde einen Best-Execution-Nachweis verlangen?
Ja. Nach Artikel 27 Absatz 1 MiFID II muss Ihr Broker auf Anfrage belegen können, dass die Ausführung einer konkreten Order im Einklang mit seiner Ausführungspolitik stand. In der Praxis kommt diese Nachfrage selten vor — das Recht dazu besteht aber jederzeit.
Warum bieten Neobroker nur einen Handelsplatz an?
Weil MiFID II kein „alle Handelsplätze“-Gebot kennt. Der Broker muss lediglich nachweisen, dass der gewählte Handelsplatz für den typischen Kunden das bestmögliche Ergebnis liefert — und der Kunde muss der Ausführungspolitik zustimmen. Beides ist bei Trade Republic (LS Exchange) und Scalable Capital (Gettex) gegeben.
Ist ein Broker mit mehr Handelsplätzen automatisch besser?
Nicht zwangsläufig. Mehr Handelsplätze bedeuten theoretisch mehr Spielraum für die Ausführungsoptimierung, aber auch höhere Handelsentgelte und teilweise schlechtere Spreads bei kleineren Orders. Für den typischen Privatanleger mit ETF-Sparplänen ist ein gut dokumentierter Einzelplatz-Broker meist völlig ausreichend.
Was hat sich durch die Abschaffung von RTS 27/28 für mich geändert?
In der Praxis nichts. Die materielle Pflicht zur bestmöglichen Ausführung besteht unverändert fort. Lediglich die standardisierten Jahresberichte, die ohnehin kaum ein Privatanleger gelesen hat, sind entfallen.
Weiterführende Beiträge
- Folge 34 — Die ultimative Aktien-Zusammenfassung
- Was ist eine Stop-Loss-Limit-Order?
- Stop Loss & Stop Buy Order
- Market Order einfach erklärt
- Depotkonto-Vergleichsrechner

