Wie kann man Aktien klassifizieren?

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Wie kann man Aktien klassifizieren?

Aktie ist nicht gleich Aktie: Vielmehr gibt es ganz unterschiedliche Arten von Aktien, die sich anhand bestimmter Kriterien klassifizieren lassen. Teils stehen dabei rechtliche Aspekte im Vordergrund, teils spiegelt die Klassifizierung die unterschiedliche Bedeutung der Aktien für Investoren wider. Ein Grundwissen zu diesem Thema ist für jeden Anleger sinnvoll, der sich eingehender mit Aktieninvestments befassen möchte – vor allem, wenn dabei nicht nur Aktienfonds, sondern einzelne Titel direkt erworben werden sollen.

Stückelung, verbriefte Rechte und Art der Eigentumsübertragung

Ein mögliches Kriterium zur Klassifizierung von Aktien ist die Stückelung, die auf verschiedene Weise vorgenommen werden kann. Während Summen- oder Nennwertaktien auf einen festen Geldbetrag lauten, repräsentieren Stückaktien einen bestimmten Anteil am Reinvermögen der betreffenden Gesellschaft. Dagegen handelt es sich bei Globalaktien um Sammelurkunden, in denen eine größere Anzahl von Einzelaktien zusammengefasst werden. Auch der Umfang, der durch die Aktien verbrieften Rechte, kommt als Klassifizierungskriterium infrage. So gibt es Stammaktien, die ihren Inhabern sämtliche gesetzlichen Aktionärsrechte verbriefen, und Vorzugsaktien, deren Inhabern im Vergleich zu den Stammaktionären bestimmte Vorzüge – beispielsweise in Form eines höheren Dividendenanspruchs – gewährt werden. Im Gegenzug sind damit allerdings meist auch Einschränkungen bei anderen Aktionärsrechten verbunden. Auch hinsichtlich der Art der Eigentumsübertragung können sich Aktien unterscheiden. Während Inhaberaktien durch Einigung und Übergabe zwischen den Beteiligten übertragen werden können, ohne dass die Aktiengesellschaft davon unmittelbar Kenntnis erhält, sind Indossierung und Übergabe bei Namensaktien dem Vorstand der Gesellschaft anzuzeigen und der neue Aktionär kann seine Aktionärsrechte erst nach seiner Eintragung ins Aktienbuch ausüben. Ein Sonderfall sind vinkulierte Namensaktien, deren Übertragung jeweils die Zustimmung des Vorstands voraussetzt.

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Weitere Klassifizierungsmöglichkeiten und die Perspektive des Investors

Darüber hinaus werden Aktien auch nach dem Erwerberkreis in Kategorien wie eigene Aktien, Belegschafts-, Vorrats- oder Verwertungsaktien sowie Volksaktien oder anhand des Zeitpunktes einer Kapitalerhöhung in alte Aktien und junge Aktien eingeteilt. Auch der Finanzierungseffekt kann ein Klassifizierungskriterium sein, indem zwischen Aktien mit und ohne Finanzierungseffekt differenziert wird. Wobei zu den Letzteren beispielsweise Gratisaktien oder Split-Aktien gehören. Während bei den genannten Klassifizierungsmöglichkeiten rechtliche Vorschriften oder wirtschaftliche Aspekte aus der Perspektive der jeweiligen Aktiengesellschaft zugrunde liegen, werden Aktien von Investoren und anderen Akteuren am Aktienmarkt auch anhand von Kriterien klassifiziert, die sich aus deren Sichtweise und der Bedeutung, die eine Aktie aufgrund bestimmter Merkmale für diese hat, ableiten. Ein typisches Beispiel dafür ist die Unterscheidung zwischen Blue Chips oder Standardwerten, Mid Caps und Small Caps anhand von Parametern wie Marktkapitalisierung, Streubesitzanteil oder Handelsvolumina. Auch die Zuordnung zu bestimmten Sektoren oder Branchen beziehungsweise Regionen oder Märkten stellt letztlich eine Möglichkeit zur Klassifizierung von Aktien dar, die in der Praxis häufig anzutreffen ist.

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